• Immobilien sind kein Kinderspiel

    Was verdienen Sie dabei? Natürlich nur das Beste.

Immobilienversicherung

Ob Wohn- oder Geschäftsräume: Unsere Immobilienversicherung bietet exklusive Zusatzdeckungen. Wir agieren in Ihrem Interesse!
Sie schützt Ihr immobiles Vermögen vor Wertverlusten durch Schäden und sichert Sie vor hohen Schadenskosten ab.

Darüber hinaus toppt sie das gute Preis-Leistungsverhältnis großer Versicherungen. Durch fundierte Ausbildung, profundes Know-how, geprüfte Qualität und unser starkes Netzwerk holen wir in jedem Fall das Beste für Sie raus.

Als unabhängiger Versicherungsmakler müssen wir dabei keine Weisungen befolgen, sondern haben die Freiheit, ausschließlich in Ihrem Interesse zu agieren.

Hinweis

Als Hauseigentümer oder Hausverwaltung tragen Sie zahlreiche Risiken, die mit
der Erhaltung, Instandhaltung, Verwaltung oder Vermietung verbunden sind. Entspannen Sie!

Für welche Gebäude gilt eine Immobilienversicherung?

Wohnhäuser und Wohnhausanlagen (Eigentum und Vermietung)
Siedlungs-, Reihen-, Fertigteilhäuser, Villen

Büro- und Verwaltungsgebäude (z.B. auch Schulen, Heime)
Wohn- und Geschäftshäuser (z.B. auch Garagen bzw. Parkhäuser)

Was ist im Schadensfall versichert?

Aufräum-, Abbruch- und Feuerlöschkosten, De- und Remontagekosten, Entsorgungskosten mit Erdreich, Schäden an Pflanzen und Kulturen, Sicherungsmaßnahmen, Kosten einer erforderlichen Notverglasung, Architekten- und Ingenieurgebühren, Schäden durch indirekten Blitzschlag, u.v.m.

Mietentgang

Mietentgang infolge von Schäden durch:
Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz/Steinschlag, Erdrutsch, Leitungswasser.

Besondere Gefahren

Die unvorhergesehene Zerstörung oder Beschädigung des versicherten Gebäudes,
Innere Unruhen, Streik, böswillige Beschädigung, Aussperrung, Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwelle.

Immobilien Haftpflichtversicherung

Erfüllung von Schadenersatzverpflichtungen bei Personen- oder Sachschäden bzw. einem daraus abgeleiteten Vermögensschaden
Deckung der Kosten zur Feststellung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen.