Versicherungen A – B

Abfertigung neu – Bootsversicherung

Abfertigung NEU – Vorsorge für Mitabreiter:innen

Für Abfertigungen der Mitarbeiter mussten Unternehmen eine Rückstellung bilden. Mit der „Abfertigung neu“ wird dies mit einer Abfertigungsvorsorge geregelt. Im Rahmen der „Abfertigung NEU“, sind Betriebe zur Abfertigungsvorsorge bzw. Mitarbeitervorsorge verpflichtet, in eine Mitarbeitervorsorgekasse einzuzahlen. Die Regelung der „Abfertigung neu“ gilt für jene Beschäftigungsverhältnisse, die nach dem 1.1.2003 begonnen wurden. Davor bestehende Beschäftigungsverhältnisse bleiben von der neuen Gesetzeslage unberührt.

Die Auswahl der Mitarbeitervorsorgekasse erfolgt durch den Betrieb, welcher einen Vertrag abschließt und die Beiträge für seine Mitarbeiter:innen einbezahlt. Kommt ein Unternehmen der gesetzlichen Pflicht zur Auswahl einer Mitarbeitervorsorgekasse nicht nach, erfolgt eine Zwangszuteilung durch den Sozialversicherungsträger.
Wir bieten Ihnen einen Überblick über die Vorsorgekassen und finden die beste Variante für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter.

Ableben Versicherung für den Todesfall

Bei der Ablebensversicherung (Risikoversicherung) wird die Versicherungssumme nur bei Ableben des Versicherungsnehmers an den Begünstigen ausbezahlt. Die Vertragsdauer kann zwischen 1 Jahr und maximal 30 Jahre betragen.
Die Ablebensversicherung dient in erster Linie zur finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen oder zur Kreditbesicherung bei Tod des Versicherungsnehmers

Agrarversicherung

Eine Agrarversicherung ist für landwirtschaftliche Betriebe unumgänglich. In dieser Versicherung wird die Absicherung vieler Gefahren zu einer Polizze zusammengefasst.
Die Risiken aus einem Landwirtschaftsbetrieb, einer Gärtnerei oder eines Weingutes sind vielfältig.
Wir beraten Sie gerne, da zu aller erst geklärt werden muss, welchen Umfang Ihre Versicherung haben soll.

All-Risk-Versicherung

Eine All-Risk-Versicherung sichert Betriebe gegen alle Arten von Gefahren ab. Die umfangreichste Deckung gibt es nur bei dieser speziellen Allgefahrenversicherung. Bei der All-Risk-Versicherung spricht man von einer Allgefahrendeckung. Die All-Risk-Versicherung baut auf der Sachversicherung auf und deckt darüber hinaus eine Vielzahl an Gefahren, die üblicherweise vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Zusätzlich kann eine All-Risk-Versicherung um eine Deckung der Betriebsunterbrechung erweitert werden.
Für diese spezielle Versicherung ist eine ausführliche Analyse und fachmännische Beratung notwendig. Wir beraten Sie gerne.

Ärztehaftpflichtversicherung

Eine Berufshaftpflichtversicherung, die zum einen gesetzlich vorgeschrieben und zum anderen speziell auf Ärzte und deren Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Die Versicherung wird speziell für Ärzte angeboten. Denn seit einigen Jahren sind niedergelassene Ärzte und Zahnärzte gesetzlich verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Erst bei Vorliegen des Versicherungsschutzes und wenn der Nachweis darüber an die Ärztekammer gemeldet wurde, darf der Arzt/ die Ärztin die berufliche Tätigkeit aufnehmen.
Was sind die Besonderheiten einer Ärztehaftpflichtversicherung?
Für einige Berufsgruppen gibt es gesetzliche Bedingungen, die eingehalten werden müssen. Bei einer Haftpflichtversicherung für Ärzte sind die Rahmenbedingungen vorgeschrieben.

Baugeräteversicherung

Alle für ein Bauvorhaben benötigten Geräte und Maschinen werden mit einer Baugeräteversicherung gegen Beschädigung und Ausfall versichert.
Eine Baugeräteversicherung ist eine sinnvolle Erweiterung zur Bauwesenversicherung. Mit einer Baugeräteversicherung lassen sich alle Geräte und Maschinen versichern, die für die Durchführung eines Bauprojekts notwendig sind. Der Begriff „Baugerät“ wird in der Österreichischen Baugeräteliste definiert. Darin sind jene Gerätearten aufgeführt, die zur Umsetzung eines Bauvorhabens benötigt werden. Mit der Baugeräteversicherung können auch Zusatzgeräte, Ersatzteile, Bauwagen, Vermessungsanlagen versichert werden. Nicht von der Baugeräteversicherung erfasst sind Fahrzeuge, die ausschließlich zur Personenbeförderung oder zum Transport im Rahmen der Güterbeförderung dienen, sowie sämtliche Betriebsmittel (Treibstoff, Schmiermittel etc.).

Bauherrnhaftpflichtversicherung

Ein Bauherr hat viele gesetzliche Pflichten. Verstöße dagegen und Schäden im Zuge der Errichtung lassen sich mit einer Bauherrnhaftpflichtversicherung abdecken.
Die Ausführung eines Bauwerks ist mit einer Vielzahl an Verpflichtungen verbunden. Nicht nur das Gebäude selbst betreffend sind durch Bauvorschriften geregelt (Brandschutz, Elektrik…), es sind auch Haftungen, im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bauwerks, gesetzlich geregelt. Mit einer Bauherrnhaftpflichtversicherung kann sich ein Bauherr gegen Schadenersatzforderungen, z.B. nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) oder dem Baustellenkoordinationsgesetz (BauKG) versichern.
Bereits für das Einrichten und Absperren der Baustelle oder die Lagerung von Geräten und Baumaterial trägt der Bauherr gegenüber Dritten die Verantwortung im Schadenfall. Weiters haftet ein Bauherr für Schäden an benachbarten Gebäuden, die durch die Bautätigkeit verursacht wurde. Bei diesen Schäden muss es sich aber Hebungen oder Senkungen am Bauwerk handeln, die statische Auswirkungen auf das beschädigte Gebäude haben.
Aber auch Personenschäden sind mit einer Bauherrnhaftpflichtversicherung gedeckt, wenn sich z.B. durch unsachgemäße Absicherung der Baustelle, ein Passant verletzt. Der Versicherungsnehmer hat viele Pflichten, für deren Folgen er haftet, auch wenn er persönlich selten auf der Baustelle ist kann er sich nicht von diesen Haftungen befreien, auch wenn er die Arbeiten an Fachleute oder Firmen vergibt.

Bauwesenversicherung

Die gesamten Bauleistungen und Arbeiten aller beteiligter Unternehmen sind mit einer Bauwesenversicherung gegen Schäden versichern.
Um ein Bauprojekt während der Errichtungsphase abzusichern, steht eine Bauwesenversicherung zur Verfügung. Als Zusatz oder Erweiterung, können z.B. eine Bauherrnhaftpflichtversicherung oder Baugeräteversicherung abgeschlossen werden. Die Bauwesenversicherung deckt unterschiedliche Risiken eines, im Versicherungsvertrag genannten, Bauprojekts. Vom Versicherungsschutz können die unterschiedlichsten Bauvorhaben (Wohnhäuser, Gewerbebauten, Straßen, Tunnel und Brücken, Eisenbahnanlagen, u.v.m.) eingeschlossen sein.

Berufshaftpflichtversicherung

Eine Berufshaftpflichtversicherung deckt Schadenersatzforderungen gegen Sie, die im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit stehen.
Wenn jemand einen Schaden verursacht, dann muss dieser Schaden ersetzt werden. Wir haften also für die Folgen unserer Handlungen. Gegen diese Pflicht der Haftung können Sie sich mit einer Haftpflichtversicherung absichern.
Die Berufshaftpflichtversicherung ist für Selbständige und freiberuflich Tätige.

Es gibt spezielle Versicherungsprodukte für einige Berufsgruppen:
• Berufshaftpflicht für Ärzte und medizinische Berufe – Die Ärztehaftpflichtversicherung können auch Krankenpfleger und Krankenschwestern, Psychologen und Psychotherapeuten, Ernährungsberater sowie Masseure und Physiotherapeuten abschließen.
• Planungshaftpflichtversicherung – Wenn ein Planer als Bauplaner, Sachverständiger, Generalplaner oder Baukoordinator tätig ist, können Schäden daraus mit einer Berufshaftpflichtversicherung für Planer gedeckt werden.
• Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte – Diese Versicherung gewährt Schutz für alle Tätigkeiten als Rechtsanwalt wie z.B. Vertragserrichtung, Tätigkeit als Insolvenzverwalter oder Prüfung bei Firmenzusammenschlüssen.
Es lässt sich für nahezu jede berufliche Tätigkeit eine Haftpflichtversicherung abschließen. Auszug aus den Haftpflichtbedingungen eines österr. Versicherers: „Das versicherte Risiko ergibt sich aus der in der Polizze festgelegten Risikobeschreibung und umfasst alle Eigenschaften, Rechtsverhältnisse und Tätigkeiten, zu dem der Versicherungsnehmer aufgrund der für seinen Beruf oder Betrieb geltenden Rechtsnormen berechtigt ist.“

Berufsunfähigkeitsversicherung

Im Falle einer Berufsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall erhalten Sie eine monatliche Rente und sind dadurch finanziell abgesichert.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine langfristige Absicherung für all jene, die von der eigenen Arbeitskraft abhängig sind. Mit dieser Versicherung sichern Sie ihre wirtschaftliche Existenzgrundlage ab, wenn Sie berufsunfähig werden.

Betriebliche Krankenversicherung

Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern im Rahmen einer betrieblichen Kollektivversicherung eine Krankenversicherung.
Eine private Krankenversicherung bietet der versicherten Person eine Fülle an zusätzlichen Leistungen. Als betriebliche Krankenversicherung, werden all diese Vorteile den Arbeitnehmern geboten. Das Unternehmen profitiert ebenso davon.
Die gesetzliche Krankenversicherung in Österreich bietet einen sehr guten Schutz. Aber es werden nicht alle möglichen Behandlungsmethoden übernommen. Mit einer betrieblichen Krankenversicherung stehen der versicherten Person mehr Behandlungsmöglichkeiten zur Auswahl wie z. B. ein Wahlarzt ohne Kassenvertrag.
Das Unternehmen profitiert, bei einer betrieblichen Krankenversicherung für die Mitarbeiter:innen, nicht nur von den steuerlichen Vorteilen. Zum Beispiel kann, durch die umfangreicheren Behandlungsmethoden und einem Krankenhausaufenthalt im Einbettzimmer, die Genesung schneller erfolgen, was eine Reduktion bzw. Verkürzung von Krankenständen bedeutet. Ein weiterer Vorteil sind Prämienrabatte beim Abschluss einer betrieblichen Krankenversicherung. Und natürlich stärken freiwillige Sozialleistungen die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen und fördern das Unternehmensimage.

Betriebliche Unfallversicherung

Der Arbeitgeber schließt einen Rahmenvertrag mit einem Versicherungsunternehmen und verhilft so seinen Arbeitnehmern zu einer günstigen Krankenversicherung.
Mit einer betrieblichen Unfallversicherung bieten Sie Ihren Mitarbeiter:innen einen umfangreichen Unfallschutz.
Es werden unterschiedliche Varianten einer Kollektiv-Unfallversicherung angeboten. So besteht die Möglichkeit, eine zusätzliche Versicherung gegen Unfälle am Arbeitsplatz mit und ohne Arbeitsweg, oder eine Unfallversicherung die auf nationalen und internationalen Dienstreisen gilt, abzuschließen.
Gerade wenn Mitarbeiter:innen temporär im Ausland für das Unternehmen tätig sind, macht der Abschluss einer betrieblichen Unfallversicherung Sinn. Die Kosten im Ausland für medizinische Behandlungen auf europäischen Standard erreichen schnell einen 6-stelligen Betrag. Aufgrund der gesetzlichen Fürsorgepflicht des Dienstgebers trägt ein Arbeitgeber die Verantwortung für Gesundheitsrisiken während des dienstlichen Auslandsaufenthaltes. Mit einer betrieblichen Unfallversicherung für Ihre Mitarbeiter:innen bleibt, zumindest, das finanzielle Risiko kalkulierbar.

Betriebshaftpflichtversicherung / Unternehmenshaftpflichtversicherung

Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt Risiken derjenigen Tätigkeiten, die in einem inneren ursächlichen Zusammenhang mit dem versicherten Betrieb / Unternehmen stehen.
Als Schadenverursacher haftet man für die Folgen und ist verpflichtet Schadenersatz zu leisten. Gegen diese Pflicht der Haftung lässt sich eine Haftpflichtversicherung abschließen. Für Betriebsrisiken gibt es die Erweiterung in Form einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Im Rahmen einer Betriebshaftpflichtversicherung sind Schadenersatzverpflichtungen des Versicherungsnehmers aus dem Besitz und Verwendung der gesamten betrieblichen Einrichtung versichert.
Die Leistung einer Betriebshaftpflichtversicherung ist sehr umfangreich. Daher muss eine Erhöhung des Risikos dem Versicherer gemeldet werden.

Betriebsunterbrechungsversicherung

Mit dieser Versicherung sichert sich ein Unternehmen, vom Konzern bis zum Kleinbetrieb, gegen die Nachteile bei einer Betriebsunterbrechung ab.
Für jeden Betrieb empfiehlt sich der Abschluss einer Betriebsunterbrechungsversicherung.
Sei es für produzierende Unternehmen als Erweiterung zu einer technischen Versicherung (z.B. Maschinenbruch) oder für selbständig und freiberuflich Tätige als Einzelvertrag.
Eine Betriebsunterbrechungsversicherung für selbständig und freiberuflich Tätige bietet speziellen Branchen und KMU Schutz bei „Ausfall“ des Unternehmers.

Bootsversicherung

Eine Haftpflichtversicherung für Boote und andere Wasserfahrzeuge, deckt Forderungen gegen den Lenker bzw. Eigentümer eines Wasserfahrzeuges.
Der Eigentümer eines Bootes sollte, zur Abdeckung von Personen- und Sachschäden, eine Boot-Haftpflichtversicherung abschließen. Analog zu einer KFZ-Haftpflichtversicherung werden auch bei einer Boot-Haftpflichtversicherung keine Eigenschäden gedeckt. Dafür ist eine Boot-Kaskoversicherung notwendig. Ein wichtiges Kriterium beim Abschluss einer Bootsversicherung, ist der örtliche Geltungsbereich. Sprich, der Bootseigner muss sich im Klaren sein, welche Gewässer mit dem Wasserfahrzeug befahren werden, da es regionale Einschränkungen gibt. So kann als örtlicher Geltungsbereich z.B. vereinbart sein, dass die Deckung weltweit gilt, oder nur auf österreichischem Bundesgebiet inklusive dem gesamten Bodensee und Neusiedlersee. Eine andere Variante ist die Gültigkeit in Kontinentaleuropa inkl. Mittelmeer, jedoch nicht über 35 Grad östliche Länge hinaus.

Für den Fall, dass Sie kein Boot besitzen, sondern ein Wasserfahrzeug mieten, empfiehlt sich der Abschluss einer Skipper-Haftpflichtversicherung. Eine solche Versicherung ist oft bei einem Chartervertrag vorgeschrieben. Um Schäden am eigenen Boot abzudecken, muss eine Boot-Kaskoversicherung abgeschlossen werden. Auch bei dieser Versicherung spielt die geographische Region und die Art des Wasserfahrzeuges eine Rolle.