Versicherungen D – G
D&O Managerversicherung bis Glasversicherung
D & O Versicherung – Manager-Haftpflichtversicherung
Mit einer Managerhaftpflichtversicherung können sich Führungskräfte gegen Schadenersatzforderungen ihres Unternehmens absichern.
Führungskräfte eines Unternehmens können sich gegen Forderungen des Unternehmens oder von Dritten versichern. Abgeschlossen kann eine solche Versicherung unter anderem für Geschäftsführer, geschäftsführende Gesellschafter, Vorstandsmitglieder, Mitglieder eines Aufsichtsrates und Prokuristen.
Ein Grund, warum Manager:innen gegenüber seinem Unternehmen haftbar werden, ist ein Verstoß gegen die Verpflichtung „…bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden.“ (§ 25 GmbH).
Weitere Gründe für ein schlagend werden der Innenhaftung ist das ungerechtfertigte verteilen von Gesellschaftsvermögen, bei nicht genehmigten, insich-Geschäften oder bei Konkursverschleppung.
Gegenüber Dritten kann die Führungskraft ebenso zur Haftung herangezogen werden. In erster Linie wenn z.B. der Geschäftsführer fehlerhafte oder vorsätzlich zeitverzögerte Veröffentlichungen im Firmenbuch anmeldet (u.a. Änderung der Gesellschaftsstruktur oder Gesellschaftskapital), weiters bei Verstößen gegen die Bundesabgabenordnung und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz.
Sowohl im Innenverhältnis als auch gegenüber Dritten haftet die Führungskraft schon bei leichter Fahrlässigkeit. Sein Verschulden wird vermutet. In diesem Fall liegt es an dem/der Manager:in zu beweisen, dass kein Verschulden vorliegt bzw. der Schaden auch ohne Handlung/Unterlassung eingetreten wäre. Man spricht hier von der Beweislastumkehr. Daher ist eine Managerhaftpflichtversicherung so wichtig, da selbst der Beweis der Unschuld bzw. die Abwehr von Forderungen eine große finanzielle Belastung bedeuten kann.
EDV Versicherung
Mit der EDV-Versicherung lassen sich IT-Anlagen und EDV-Anlagen, sowie damit verbundene Geräte, wie Monitor, Drucker,…. gegen Ausfall und Beschädigung versichern.
Trotz gesetzlicher Gewährleistung und Garantie- oder Wartungsverträgen bleiben einige Risiken, die mit einer EDV-Versicherung abgedeckt werden können.
Versicherbar sind elektronische und elektromagnetische Anlagen und Geräte, wie zum Beispiel Kommunikationsanlagen, Computer und Großrechner, EDV-Anlagen und damit verbunden Geräte wie Drucker oder Monitor. Nicht versichert sind, mit dem Gerät in Zusammenhang stehende, Betriebsmittel und Verschleißteile, Software und Daten sowie externe Datenträger (Dafür gibt es eine Informationsverlust- und Datenträgerversicherung).
Eigenheimversicherung
Für Hausbesitzer ist eine Eigenheim- oder Gebäudeversicherung eine Notwendigkeit. Gemeinsam mit einer Haushaltsversicherung ist Ihr Eigenheim rundum abgesichert.
Bei der Eigenheimversicherung handelt es sich um eine Bündelversicherung. Dabei werden die Versicherungen für unterschiedliche Risiken zu einer Polizze zusammengefasst.
Um Ihr Eigenheim rundum abzusichern, können folgende Risiken abgedeckt werden:
Feuer
Brand
Blitzschlag
Explosion
Flugzeugabsturz
Sturm
Wind mit mehr als 60 km/h
Hagel
Schneedruck
Felssturz/Steinschlag
Erdrutsch
Leitungswasserschaden
Die allgemeine Leistungswasserversicherung deckt unmittelbare Schäden durch Wasseraustritt aus Rohrleitungen, Armaturen und angeschlossenen Systemen wie Heizkörper, Waschmaschine usw.
Bei der Gebäudeleitungswasserversicherung sind zusätzlich sowohl Frostschäden und Auftaukosten als auch Bruchschäden und Suchkosten gedeckt. Zum Gebäude zählen auch Baubestandteile und Zubehör z.B. Blitzschutzanlagen, Aufzugschächte, Liftanlagen, Markisen etc.
Als besondere Obliegenheit bei einer Leitungswasserversicherung müssen sämtliche Wasserleitungen abgesperrt werden, wenn das Gebäude für mehr als 72 Stunden (= 3 Tage) verlassen wird.
• Einbruchdiebstahl
Voraussetzung für eine Leistung aus der Einbruchdiebstahlversicherung ist ein Einbruch durch Eindrücken oder Aufbrechen von Türen, Fenster o.ä. oder das Überwinden erschwerender Hindernisse. Ein einfacher Diebstahl ist nicht versichert.
Achtung: Besondere Beachtung gilt den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers; wenn bei gekipptem Fenster das Gebäude verlassen wird, bedeutet dies eine grob fahrlässige Herbeiführung des Einbruchdiebstahls.
• Glasbruch
Die Glasbruchversicherung deckt Schäden an Glasscheiben, Kunststoff- und Sonderverglasung bis zur vereinbarten Scheibengröße; unabhängig von der Schadensursache; allerdings sind Folgeschäden nicht gedeckt.
Gebäude-Glaspauschalversicherung; gesamte Verglasung (auch Kunststoff) inkl. Bewegungs- und Schutzkosten, Entsorgungskosten und Kosten für Notverglasung.
Haftpflicht
Haus- und Grundbesitzhaftpflichtversicherung
Rechtsschutz
Rechtsschutzversicherung für Eigenheim und Miete
Der Deckungsumfang der Eigenheimversicherung kann sich auf Schäden an fixen Bestandteilen des Gebäudes, auf Haftpflichtschäden, die das Grundstück mit einschließen, sowie Nebengebäude auf dem Grundstück erstrecken.
Schäden durch erweiterte Elementargefahren wie Hochwasser, Lawinen etc. und Aufräumungskosten, Abbruch- und Entsorgungskosten müssen separat beauftragt werden.
Wenn Sie das Gebäude selbst errichten empfiehlt sich der Abschluss einer Bauherren-Haftpflichtversicherung. Damit sind Sach- und Personenschäden gedeckt, die sich auf Ihrem Grundstück ereignen bzw. dort Ihren Ursprung haben (z.B. Schäden an der Statik am Nachbarhaus aufgrund Grabungsarbeiten auf Ihrem Grundstück).
Elementarschäden sind nicht automatisch in voller Höhe gedeckt, wir beraten Sie gerne, welche Versicherung in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Einbruchdiebstahlversicherung
Die Einbruchdiebstahlversicherung deckt Sachschäden nach einem Einbruchdiebstahl oder auch Raub. Ist bei einer Haushaltsversicherung, Eigenheim- bzw. Gebäudeversicherung inkludiert.
Mit einer Einbruchdiebstahlversicherung sind Sie bei versuchten oder vollendeten Einbruchdiebstahl sowie deren unvermeidlichen Folgeschäden abgesichert.
Vor Abschluss einer Einbruchdiebstahlversicherung und zur Prämienberechnung wird das Risiko analysiert. Dazu gehört die örtliche Lage des versicherten Objekts , das Gefahrenpotential eines Betriebes (ein Juwelier hat ein höheres Gefahrenpotential als eine Schneiderei) und die vorhandenen Sicherheitseinrichtungen wie Sicherheitsgläser bzw. Sicherheitstüre oder Alarmanlage wird miteinbogen in die Analyse.
Elektrogeräteversicherung
Nach dem Kauf, z.B. einer Waschmaschine, bietet eine Elektrogeräteversicherung Schutz über die gesetzliche Gewährleistung und Garantie hinaus.
Viele Elektrogeräte finden sich in jedem Haushalt und Unternehmen. Eine Funktionsstörung oder ein Verlust eines solchen Gerätes bedeutet immer einen finanziellen Aufwand.
Eine Elektrogeräteversicherung deckt Sachschäden, zum Beispiel an TV- Geräten, Musikanlagen, Kühlschränken, Waschmaschinen, Büromaschinen, Telefonanlagen oder Registrierkassen.
Eine Elektrogeräteversicherung kann sowohl für privat genutzte als auch für Geräte die im Unternehmen zum Einsatz kommen, abgeschlossen werden.
Versichert ist ein Elektrogerät am Versicherungsort laut Vertrag. Eine Übersiedlung oder ein Standortwechsel der versicherten Sache muss dem Versicherer innerhalb von 4 Wochen schriftlich mitgeteilt werden. Die Mitteilungspflicht liegt bei der/dem Versicherungsnehmer:in.
Elektronikversicherung
Mit der Elektronikversicherung können Informationsanlagen, EDV-Anlagen sowie elektromechanische Geräte wie Röntgenapparate versichert werden.
Versicherbar sind elektronische und elektromagnetische Anlagen und Geräte, wie zum Beispiel Kommunikationsanlagen, Computer und Großrechner, Alarmanlagen, medizinische Anlagen und Geräte (Röntgenapparate) und Geräte der Ton- und Bildtechnik. Nicht versichert sind, mit dem Gerät in Zusammenhang stehende, Betriebsmittel und Verschleißteile, Software und Daten sowie externe Datenträger (hier empfiehlt sich der Abschluss einer Informationsverlust- und Datenträgerversicherung).
Im Schadenfall ersetzt der Versicherer, abzüglich eines Selbstbehalts, die Reparaturkosten, wobei Änderungen oder Verbesserungen am Gerät zu Lasten des Versicherungsnehmers gehen. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden oder Verlust wird Ersatz für den Zeitwert unmittelbar vor Eintritt des Schadens geleistet. Erfolgt keine Wiederbeschaffung ersetzt der Versicherer nur den Marktwert. Aufgrund des technologischen Fortschritts und Preisverfalls, bleibt bei diesem Deckungsumfang ein erheblicher finanzieller Nachteil beim Versicherungsnehmer. Daher ist es üblich eine Elektronikversicherung mit einer Neuwertklausel zu ergänzen.
Feuerversicherung
Mit der Feuerversicherung sind neben den Schäden durch Brand auch die Gefahren aus. Eine Feuerversicherung ist Teil einer Haushaltsversicherung und Eigenheim– bzw. Gebäudeversicherung. Aber natürlich ist ein Abschluss auch als Einzelvertrag möglich und manchmal auch notwendig. Denn so ist z.B. in einer Bauwesenversicherung die Gefahr aus Feuer nicht inkludiert und muss separat abgeschlossen werden.
Ein wichtiges Kriterium bei einer Feuerversicherung ist der Versicherungswert. Laut dem Versicherungsvertrag ist vereinbart, zu welchem Wert, aufgrund vom Neuwert, Zeitwert oder Verkehrswert die Versicherungsleistung erfolgt. Dabei wird noch zwischen Gebäude sowie Gebrauchsgegenstände und Betriebseinrichtungen unterschieden.
Was ist der Neuwert bei Gebäuden?
Die ortsüblichen Kosten der Neuerrichtung eines Gebäudes inklusive Planungs- und Konstruktionskosten.
Wie berechnet sich der Zeitwert von Gebäuden?
Vom Neuwert abgezogen wird der Zustand des Gebäudes, wie Alter und Abnützung.
Was bedeutet Verkehrswert bei Gebäuden?
Der Verkehrswert ist der erzielbare Verkaufspreis des Gebäudes ohne dem Wert des Grundstücks.
Wie sind die Regelungen bei Gebrauchsgegenständen und Betriebseinrichtungen?
• Neuwert – Als Neuwert gelten die Kosten für die Wiederbeschaffung von neuer Sache gleicher Art und Güte.
• Zeitwert – Ausgehend vom Neuwert, wird Alter und Zustand der Sache berücksichtigt.
• Verkehrswert – Darunter versteht man den erzielbaren Verkaufspreis.
Bei allen Berechnungsarten des Versicherungswertes gilt, dass ein persönlicher Liebhaberwert niemals berücksichtigt wird.
Abhängig vom vereinbarten Versicherungswert wird auch die Prämie berechnet. Viele weitere Kriterien zur Prämienberechnung sind vor allem bei Feuerversicherung für Gebäude heranzuziehen (Bauart, Lage…).
Fahrradversicherung
Gebäudeversicherung
Eine Gebäudeversicherung ist eine Bündelversicherung, die das Objekt und viele Teile der mit dem Gebäude verbundenen Haustechnik (wie z.B.: Lift, Lüftungsanlange, Klimaanlage,… ) versichert.
Der Deckungsumfang der Gebäudeversicherung kann sich auf Schäden an fixen Bestandteilen des Gebäudes, auf Haftpflichtschäden, die das Grundstück mit einschließen, sowie Nebengebäude auf dem Grundstück erstrecken.
Schäden durch erweiterte Elementargefahren wie z.B.: Hochwasser und Lawinen, Aufräumungskosten, Abbruch- und Entsorgungskosten müssen separat versichert werden.
Wenn Sie ein Gebäude selbst errichten empfiehlt sich der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung. Damit sind Sach- und Personenschäden gedeckt, die sich auf Ihrem Grundstück ereignen bzw. dort Ihren Ursprung haben
Glasversicherung
Fenstergläser, Lichtkuppeln, Scheiben einer Vitrine und Kunststoffscheiben die zu Bruch gehen, sind durch eine Glasversicherung versichert.
Diese Versicherung kann als Teil einer Haushaltsversicherung oder als Gebäudepauschalglasversicherung abgeschlossen werden.
Was kann mit einer Glasversicherung versichert werden?
Wichtig bei einer Glas- bzw. Gebäude-Glaspauschalversicherung ist, eine Liste der versicherten Gläser zu erstellen. Für spezielle Sicherheitsgläser oder Scheiben ab einer gewissen Größe ist ein Zuschlag zur Prämie oder gar eine eigene Versicherung notwendig. Daher empfiehlt es sich, vor Abschluss einer Versicherung eine Bestandsaufnahme vornehmen zu lassen.