Versicherungen L – P

Landwirtschaftsversicherung bis Produkthaftpflichtversicherung

Landwirtschaftsversicherung

Eine Bündelversicherung, die für landwirtschaftliche Betriebe einen umfassenden Schutz vor Ernteausfälle und vielen Gefahren aus der Tierhaltung bietet.

Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung bietet viele Arten, um für die Zukunft vorzusorgen – zur finanziellen Absicherung der Kinder bis zum Erfüllen eines lang gehegten Traumes in Ihrer Pension.
Fast alle Österreicherinnen und Österreicher (98%) sind durch eine staatliche Pension im Alter versorgt. Aber die Höhe der Pension ist durch das Beitrags- und Umlagesystem begrenzt und wird auch nicht steigen.
Dadurch und durch die Tatsache, dass Sie auch in Ihrer Pension nicht den Lebensstandard senken wollen, entsteht eine Pensionslücke. Der Auszug aus Ihrem Pensionskonto verdeutlicht das anschaulich.
Ein Experte für die Pensionsvorsorge errechnet die zu erwartende Pensionslücke und findet die passende Vorsorgeversicherung für Sie.
Die private Vorsorge ist auch Teil des 3-Säulenmodells der Altersvorsorge. Neben der staatlichen Pensionsvorsorge (1. Säule) wird zwischen der betrieblichen (2. Säule) und der privaten Altersvorsorge (3. Säule) unterschieden. Gemeinsam ist der 2. und 3. Säule, dass sie eine Ergänzung zur Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenpension der gesetzlichen Pensionsversicherung darstellen. (Quelle: Sozialministerium).
Mit einer Lebensversicherung kann aber nicht nur für die Pension Vorkehrung getroffen werden. Eine weitere Verwendungsmöglichkeit ist die Vorsorge für die Ausbildung der Kinder oder als Besicherung für einen Kredit. Genauso lassen sich, im Todesfall des Versicherungsnehmers, die Hinterbliebenen finanziell absichern.

Die Arten der Lebensversicherung:
Je nachdem, was mit einer Versicherung erreicht werden soll, gibt es unterschiedliche Produkte, die unter dem Begriff Lebensversicherung zusammengefasst werden können:

• Erlebensversicherung – Ansparmöglichkeit ohne Ablebensschutz. Zum Vertragsablauf wird die vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt. Bei Ableben des Versicherungsnehmers vor Vertragsende, werden eingezahlten Nettoprämien plus bis dahin erzielte Gewinne an die Erben/Begünstigten ausgeschüttet.

• Er- und Ablebensversicherung – Bei diesem Modell wird die vereinbarte Summe entweder bei Vertragsende oder bei Tod des Versicherungsnehmers ausgezahlt. Eine Variante davon ist die Er- und Ablebensversicherung auf verbundene Leben. Dabei wird bei Ableben eines Versicherten die Summe an den anderen Versicherungsnehmer ausbezahlt. Diese Versicherung dient als gegenseitige Vorsorge unter Ehepaaren oder Geschäftspartner.

• Term fix-Versicherung – Die ideale Möglichkeit um für ein bestimmtes Ereignis vorzusorgen. Sei es die Heirat eines Kindes oder der Studienabschluss eines Enkels. Bei vorzeitigem Ableben des Versicherungsnehmers sind keine Prämien mehr zu bezahlen, die Versicherungssumme wird aber wie vereinbart zum bestimmten Termin an die begünstigte Person ausbezahlt.

• Ablebensversicherung – Die Versicherungssumme wird nur bei Tod des Versicherungsnehmers ausbezahlt. Die maximale Vertragsdauer beträgt 30 Jahre. Die Versicherung gibt es in der Variante der Kreditrestschuldversicherung, wobei die Versicherungssumme während der Laufzeit sinkt und damit genau den aushaftenden Kreditbetrag abdeckt.

• Fondsgebundene Lebensversicherung – Dabei werden die Prämien in Investmentfonds veranlagt. Das Risiko der Wertentwicklung liegt beim Versicherungsnehmer. Das Ergebnis dieser Veranlagung wird bei Vertragsende ausbezahlt. Es kann eine garantierte Mindestauszahlung vereinbart werden. Bei vorzeitigem Tod des Versicherungsnehmers muss der Versicherer eine Mindestsumme an die Erben/Begünstigen leisten.

• Pensionsversicherung – Bei dieser Versicherung wird bereits bei Vertragsabschluss die Höhe der zukünftigen Rentenzahlung vereinbart. Die monatliche Rente wird ab dem vereinbarten Zeitpunkt bis zum Ableben des Versicherten ausbezahlt. Es besteht jedoch die Möglichkeit eine Witwen-/Witwenübertragung des Pensionsanspruches zu vereinbaren.

• Prämienbegünstige Zukunftsvorsorge – Der Versicherte erhält vom Staat einen Zuschuss auf die geleistete Prämie. Eine weitere Besonderheit der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge ist, dass für die Veranlagung in einer Bandbreite von 5% – 60% in Aktien erfolgen muss. Mit zunehmendem Alter des Versicherungsnehmers nimmt der Aktienanteil ab und damit das Risiko aus der Veranlagung. Als Kapital im Rentenfall garantiert der Versicherer die eingezahlten Prämien plus staatlicher Förderung. Die monatliche Rente wird lebenslang an den Versicherungsnehmer bezahlt und ist einkommenssteuerfrei. Bei vorzeitiger Auflösung (frühestens nach 10 Jahren möglich) und bei Kapitalablöse (einmalige Auszahlung) geht die Steuerfreiheit verloren und es müssen Teile der staatlichen Förderung zurückbezahlt werden.

Luftfahrt Haftpflichtversicherung

Schäden die durch ein Luftfahrzeug, Luftfahrgerät oder Flugmodell verursacht werden sind durch eine gesetzlich verpflichtende Luftfahrt-Haftpflichtversicherung gedeckt.
Im Luftfahrtgesetz (LFG) ist geregelt, dass jeder Halter eines Luftfahrzeugs oder eines selbständig im Fluge verwendbaren Luftfahrtgeräts verpflichtet ist, eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Über den aufrechten Versicherungsschutz und die Versicherungssumme ist vom Versicherer eine Bestätigung auszustellen, welche im Luftfahrzeug mitgeführt werden und bei Verlangen eines Aufsichtsorganes vorzulegen ist.
Wie bei allen Haftpflichtversicherungen, übernimmt auch eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung die Schadenersatzansprüche von Dritten und deckt die Kosten zur Abwehr unbegründeter Ansprüche aus dem Betrieb (sowohl in der Luft, als auch am Boden) des Luftfahrzeuges, Luftfahrtgerätes oder Flugmodells. Bei der Luftfahrt-Haftpflichtversicherung ist zu unterscheiden zwischen der Dritthaftpflichtversicherung und einer Dritt- und Passagierhaftpflichtversicherung. Die Dritthaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden außerhalb des Flugzeuges.
Versichert sind mit dieser Haftpflichtversicherung der Halter, Besatzungsmitglieder, Fluglehrer sowie deren Flugschüler. Bei einer Dritt- und Passagierhaftpflichtversicherung sind zusätzlich die Ansprüche von Passagieren und auch Verspätungsschäden (sowohl für Passagier als auch Gepäck) versichert.

Organhaftpflichtversicherung

Gefahren aus der Tätigkeit im öffentlichen Dienst/Auftrag sind nicht von einer Berufshaftpflichtversicherung erfasst. Sorgen Sie mit einer Organhaftpflichtversicherung vor.
Eine Organ- & Amtshaftpflichtversicherung ist eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung. Dabei wird zwischen der Amtshaftpflichtversicherung für Körperschaften öffentlichen Rechts und Sozialversicherungsträger und der Amtshaftpflichtversicherung für Organe unterschieden.
Eine Amtshaftpflichtversicherung für Körperschaften kann mit einer Betriebshaftpflichtversicherung verglichen werden. Bei der Amtshaftpflichtversicherung für Körperschaften öffentlichen Rechts und Sozialversicherungsträger können Sich z.B. Gemeinden, Kammern, Gebietskrankenkassen oder Feuerwehren gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden absichern.
Ein Versicherungsfall tritt dann ein, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund eines Amtshaftungsverfahren gegenüber einem geschädigten Dritten Schadenersatz leisten muss. Ursache des Schaden muss eine Rechtsverletzung einer im Namen des Rechtsträgers handelnde Person sein.
Die handelnde Person muss in Vollziehung der Gesetze tätig sein. Ansonsten besteht keine Amtshaftung und ist der Verursacher persönlich haftbar.

Pensionsvorsorgeversicherung

Um die Pensionslücke zu schließen bieten sich viele Formen der Pensionsvorsorge- und Lebensversicherung an.
Die Pensionsversicherung garantiert dem Versicherungsnehmer eine monatliche Rente ab dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt. Dieser Zeitpunkt wird vom Versicherten festgelegt. Die Zahlungen nennt man Leibrente.
Für die Auszahlung kann vereinbart werden, dass die Rente bis zu einem bestimmten Zeitpunkt bezahlt wird, unabhängig davon ob der Versicherungsnehmer lebt oder nicht. Auch ist die Vereinbarung möglich, dass beim Todesfall des Versicherungsnehmers die Rentenzahlung an eine andere Person erfolgt.
Generell gilt, dass bei Ableben des Rentenbeziehers die bereits ausbezahlten Renten vom Ablösekapital abgezogen werden und der Restwert an den Erben bzw. Begünstigten ausbezahlt wird.
Das Ablösekapital ist er kapitalisierte Geldwert zum Beginn der Rentenzahlung.
Eine besondere Form der Pensionsversicherung ist die sofortig beginnende Rentenauszahlung. Dafür ist ein Einmalerlag als Prämienzahlung notwendig und die monatliche Rente wird ab sofort an die versicherte Person ausbezahlt.

Pflegeversicherung

Mit einer Pflegeversicherung haben Sie eine Absicherung im Pflegefall, ohne Rückgriff auf Ihr Vermögen, wie die bei staatlicher Unterstützung passieren kann.
Die Pflegeversicherung können Sie sowohl als Einzelvertrag oder als Erweiterung zu einer Lebens- oder Krankenversicherung, am besten schon in jungen Jahren, abschließen.
Eine Pflegeversicherung unterstützt Sie vom Ersten bis zum Letzten Tag an dem Sie Pflege benötigen. Egal welche Ursache die Pflegebedürftigkeit hat und im Gegensatz zum staatlichen Pflegegeld, ohne auf Ihr Einkommen oder Vermögen zuzugreifen.

Planungshaftpflichtversicherung

Wenn Sie als Bauplaner, Gutachter, Generalplaner oder Baukoordinator tätig sind, ist eine Planungshaftpflichtversicherung zu empfehlen. Diese Versicherung ist für Ziviltechniker, planende Baumeister und technische Büros von Bedeutung.
Wie bei jeder Berufshaftpflichtversicherung, muss der Versicherungsnehmer seine Tätigkeit aufgrund der für seinen Beruf geltenden Gesetze, Verordnungen und behördlichen Vorschriften ausüben und zu dieser Ausübung berechtigt sein.

Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung ist in Österreich Teil einer Haushaltsversicherung und dient der Abwehr von Schadenersatzansprüchen gegen Sie. Unter Privathaftpflicht versteht man, wenn eine Privatperson aus einer zivilrechtlichen Forderung verpflichtet wird, Schadenersatz zu leisten. Dies bedeutet also zur Wiedergutmachung eines, von einer Privatperson, versursachten Schaden.
Eine Privathaftpflichtversicherung übernimmt Sach- und Personenschäden die einem Dritten vom Versicherten zugefügt werden. Weiters Prozesskosten zur Abwehr von zivilrechtlichen Forderungen. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt auch Kosten die dem Versicherungsnehmer aus der Schadenbegrenzung oder Schadenminderung entstehen.

Produkthaftpflichtversicherung

Unternehmen können sich gegen Forderungen aus Folgeschäden, die durch fehlerhafte Produkte verursacht werden, mit einer Produktehaftpflichtversicherung absichern.Die Produkthaftung gilt aber nicht nur für ein produzierendes Unternehmen, sondern auch für den Vertrieb bzw. Import von Waren.
Ein Mangel kann auf Konzeption, Planung, Herstellung, Bearbeitung, Reparatur, Lagerung, Lieferung (auch Fehllieferung), Gebrauchsanweisung, Werbung oder Beratung zurückzuführen sein. Mit der Produkthaftpflichtversicherung sind Schadenersatzforderungen nach Personen- und Sachschäden gedeckt, die durch ein Produkt verursacht wurden, die aus dem im Versicherungsvertrag vereinbarten Produktions- oder Tätigkeitsprogramm resultieren.
Als Produkte gelten alle körperlichen Sachen oder Teile von solchen, die als Handelsware in Betracht kommen, samt Zubehör und Verpackung. Ein Produkt gilt als fehlerhaft, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die man unter Berücksichtigung aller Umstände zu erwarten berechtigt ist. Dabei kommt es auf die objektiv berechtigten Sicherheitserwartungen und die Darbietung des Produkts an.