Versicherungen R – Z
Rechtschutz – Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung deckt die Verfahrenskosten wie Kosten für den Anwalt, einen Sachverständigen oder ein Gutachten und die Gerichtskosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Ein Versicherter einer Rechtsschutzversicherung kann aber nicht beliebig Prozesse führen. Der Versicherer wird in Absprache mit dem beigezogenem Anwalt die Erfolgsaussichten abwägen, denn das Versicherungsunternehmen versucht auch das Prozessrisiko so gering wie möglich zu halten. So ist es möglich, dass eine Rechtsschutzversicherung die Kosten einer Prozessführung im Vorhinein ablehnt oder eine außergerichtliche Einigung empfiehlt. Dem Versicherungsnehmer bleibt es natürlich selbst überlassen, den Prozess auf eigene Kosten weiter zu führen.
Hier sind einige von unzähligen Rechtsschutzversicherungen :
• Fahrzeug-Rechtsschutz mit Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz
• Schadenersatz-Rechtsschutz
• Strafrechtsschutz
• Arbeitsgericht-Rechtsschutz
• Sozialversicherung-Rechtsschutz
• Beratungsrechtsschutz
• Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz für den Privatbereich
• Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete
• Daten-Rechtsschutz
• Steuer-Rechtsschutz
• Familien- und Erbrechtsschutz
• Internet-Rechtsschutz
Reiseversicherung
Mit einer Reiseversicherung lassen sich Risiken, wie Gepäckverlust, Reisestorno oder Krankheit/Unfall am Urlaubsort, absichern.
Die Versicherung übernimmt im Fall einer ärztlich bestätigten Reiseunfähigkeit (Krankheit oder Unfall) die Reisestornogebühren.
Die Reiseversicherung können Sie für den Zeitraum einer Reise, oder wenn Sie öfter unterwegs sind, für ein ganzes Jahrabschließen.
Solaranlagenversicherung
Photovoltaik- bzw. Solaranlagen sind den Elementen permanent ausgesetzt.
Eine Solaranlagenversicherung deckt Schäden, die eine menschliche oder technische Ursache haben, sowie Elementarschäden.
Eine Besonderheit bei der Photovoltaikversicherung ist die Versicherbarkeit des Ertragsausfalles aus einer Unterbrechung der Einspeisung. Zu viel produzierter Strom kann in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Der Betreiber eine Photovoltaikanlage erhält dafür vom Energielieferanten eine Vergütung. Bei einem Ausfall der Anlage aufgrund eines versicherten Schadens, ersetzt der Versicherer den vereinbarten Betrag pro kW. Der Versicherer leistet die Entschädigung, solange die Wiederherstellung der funktionstüchtigen Anlage dauert. Die Dauer der Entschädigungsleistung ist begrenzt.
Sportgeräteversicherung
Um hochwertige Sportgeräte zu versichern, reicht eine Haushaltsversicherung oft nicht aus. Bis zu einem gewissen Deckungsumfang sind Ihre Sportgeräte in einer Haushaltsversicherung mitversichert.
Für die Ausrüstungen einiger Sportarten gibt es spezielle Versicherungsprodukte:
• Angelausrüstungen
• Fahrräder
• Golf-Equipment ( „Hole in one“ Versicherung)
• Jagd- und Sportwaffen
• Tauchausrüstungen
Sturmschadenversicherung
Von Sturm spricht man bei Wind von über 60 km/h. Aber auch Schäden durch Hagel, Schneedruck, Felsstutz und Erdrutsch sind mit einer Sturmschadenversicherung abgedeckt.
Laut dem Versicherungsvertrag wird vereinbart, zu welchem Wert, aufgrund vom Neuwert, Zeitwert oder Verkehrswert die Versicherungsleistung erfolgt. Dabei wird noch zwischen Gebäude sowie Gebrauchsgegenstände und Betriebseinrichtungen unterschieden.
Tierversicherung
Grundsätzlich ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Tiere freiwillig, mit der Ausnahme einer Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunderassen in manchen Bundesländern. Derzeit muss in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Steiermark eine Hundehaftpflichtversicherung* abgeschlossen werden, genauso wie eine Prüfung zum Halten/Führen des Hundes abgelegt werden muss.
Auch wenn eine Tierhaftpflichtversicherung nicht vorgeschrieben ist, empfiehlt sich der Abschluss einer solchen Versicherung.
Wichtig im Zusammenhang mit Tieren, die an Turnieren teilnehmen ist der Umfang der Tierhaftpflicht-/Tierkrankenversicherung. Schäden die aus der Teilnahme an sportlichen Veranstaltungen entstehen müssen gesondert in der Versicherung angeführt sein.
Eine weitere Möglichkeit der Absicherung bietet eine Tiertransport- bzw. Diebstahlversicherung. Z.B.: für Tiere die für die Zucht eingesetzt werden.
Transportversicherung
Es gibt für jedes Transportmittel eine passende Transportversicherung. Für Privatpersonen auch Interessant bei einer Übersiedlung.
Bei der Transportversicherung muss unterschieden werden zwischen einer Versicherung mit voller Deckung und einer eingeschränkten Transportversicherung
Unfallversicherung
Eine private Unfallversicherung bietet auch dann Schutz, wenn die Verletzung nicht am Arbeits- oder Schulweg passiert. Eine private Unfallversicherung bietet zusätzlichen Schutz zur gesetzlichen Unfallversicherung. Die verpflichtete gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit.
In einer privaten Unfallversicherung werden unter anderem auch die Übernahme von Bergungs-, Rettungs- und Heilkosten, bis zu einer vereinbarten Höchstsumme versichert. Es gibt verschiedene Unfallversicherungen, wir beraten Sie gerne, um Ihnen ein maßgeschneidertes Paket anzubieten.
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist eine besondere Art einer Berufshaftpflichtversicherung u.a. für Anwälte, Notare und Steuerberater, Sachverständige, Dolmetscher, Wirtschafts- und Immobilientreuhänder sowie Unternehmensberater.
Diese Versicherung bietet jenen Personen und Firmen einen Vorteil, die durch Ihre beruflichen Tätigkeiten bei Dritten einen reinen Vermögensschaden verursachen können.
Die Prämie berechnet sich nach dem Jahresumsatz des Versicherungsnehmers. Damit ergibt sich eine Versicherungssumme für die Grunddeckung. Für viele Berufszweige gibt es jedoch eine Mindestversicherungssumme, welche gesetzlich vorgeschrieben ist.
Tierversicherung
Gute Gründe für eine Tierversicherung
Kein Haustierbesitzer wünscht sich, dass sein Tier eine schwere Krankheit bekommen könnte, die eine tiermedizinische Behandlung notwendig macht. Sollte es jedoch dazu kommen, können hohe Kosten auf die Tierhalter zukommen.
Kostenintensive chirurgische Eingriffe, die Behandlung chronischer Krankheiten oder auch Zahnbehandlungen sind teuer.
HUNDE
Haftpflichtversicherung für Hunde
Ein Hundehalter sollte für sein Tier eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen. Sie deckt die Schäden ab, die der Hund gegenüber Dritten verursacht, jedoch nicht den Eigenschaden, den der Hund im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung anrichtet.
Eine Hundehaftpflichtversicherung ist bislang in 5 Bundesländern verpflichtend (Wien, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark und Tirol)
Dabei sind nicht nur Personenschäden wie im Falle des Hundebisses gedeckt, sondern auch Sachschaden wie zerstörte Kleidung oder beschädigte Möbel.
Damit Ihre abgeschlossene Hundehaftpflichtversicherung im Schadensfall auch den entstandenen Schaden übernimmt, müssen Sie sich natürlich an die gesetzlichen Vorschriften wie Leinenzwang und Beißkorbpflicht halten.
Die Versicherung ist für jeden Hund gleich, also unabhängig von Rasse, Größe oder Alter des Hundes. Manche Versicherungen verlangen jedoch für speziell gefährliche Rassen (wie Kampfhunden) höhere Prämien.
Krankenversicherung für Hunde
Hunde können so wie auch Menschen unterschiedliche Erkrankungen erleiden. Die Behandlung dieser Krankheiten ist oft genauso kostspielig, wie sie für Menschen wäre. Durch den Abschluss einer Krankenversicherung für Hunde können die Kosten für die Behandlungen solcher Erkrankungen von der Krankenversicherung für Hunde übernommen werden.
Tier-Operations-Versicherung für Hunde
Ausschließlich Operationen in Folge eines Unfalls oder einer Erkrankung werden von der Hunde-OP-Versicherung abgedeckt. Zusätzlich werden die Kosten für die ambulante und stationäre Vor-und Nachbehandlung für eine Operation übernommen. Einige Versicherungsunternehmen ersetzen auch die Kosten für die Unterbringung des Hundes vor und nach der Operation. Speziell beim Hund werden Versicherungspakete angeboten, die neben der Hunde-OP-Versicherung auch eine Hundehaftpflichtversicherung beinhalten.
KATZEN
Katzenhaftpflichtversicherung
Katzen sind die beliebtesten und am meisten verbreiteten Haustiere. Allerdings ist es für Katzen – genauso wie für andere Kleintiere (Hasen, Hamster, Mäuse, …) nicht notwendig, eine eigene Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Tierversicherung für Katzen
Die Katzenkrankenversicherung deckt die Kosten einer unabdingbaren Operation nach einem Unfall oder einer chronischen Erkrankung der Katze ab. Außerdem wird die stationäre und ambulante Vor- und Nachbehandlung der Operation von der Versicherung übernommen. Je nach Versicherungsunternehmen werden auch die Unterbringung und Verpflegung vor und nach der Operation ersetzt.
Krankenversicherung für Katzen
Bei Katzen gelten dieselben Grundsätze wie bei Hunden. Auch Katzen können an Krankheiten leiden und eine Behandlung benötigen. Tierärztliche Kosten werden dann von der Krankenversicherung ihrer Katze getragen.
Tier-OP-Versicherung für Katzen
Die Katzen-OP-Versicherung deckt die Kosten einer unabdingbaren Operation nach einem Unfall oder einer Erkrankung der Katze ab. Außerdem werden die stationären/ambulanten Vor- und Nachbehandlungen des chirurgischen Eingriffs von der Versicherung übernommen. Je nach Versicherungsanbieter werden auch die Unterbringung und Verpflegung vor und nach der OP ersetzt. Die Risiken für Operationskosten ihrer Katze können schon mit einem geringen Monatsbetrag abgesichert werden. Wir beraten Sie gerne!